Notwendigkeit (Grundqualifikation)
- Wer einen Führerschein der Klasse(n) D1 bis DE nach dem 9.9.2008 erworben hat, benötigt eine Grundqualifikation für gewerbliche Personenbeförderung.
- Wer einen Führerschein der Klasse(n) C1 bis CE nach dem 9.9.2009 erworben hat, benötigt eine Grundqualifikation für gewerbliche Güterbeförderung.
Neuerwerb (Grundqualifikation)
Eine Grundqualifikation erwirbt man durch eine bestandene Prüfung
- als Berufskraftfahrer/in
(§ 4 Abs. 1 Nr. 2 BKrFQG)
- einer Grundqualifikation
(§ 4 Abs. 1 Nr. 1 BKrFQG)
- einer Beschleunigten Grundqualifikation
(§ 4 Abs. 2 BKrFQG)
Ausbildung/Prüfung (Grundqualifikation)
Berufskraftfahrerinnen und Berufskraftfahrer erhalten die Grundqualifikation durch die Abschlussprüfung nach der Lehrzeit.
Wer eine Grundqualifikation nach § 4 Abs. 1 Nr.1 BKrFQG erwerben möchte, muss bei der zuständigen IHK eine theoretische und praktische Prüfung ablegen (Dauer 240 Minuten Theorie und 210 Minuten Praxis).
Wer eine Beschleunigte Grundqualifikation nach § 4 Abs. 2BKrFQG erwerben möchte, muss einen Lehrgang von 140 Stunden durchlaufen und eine theoretische Prüfung in deutscher Sprache (Dauer 90 Minuten) bei der zuständigen IHK ablegen.