Fahrschule Wolfgang Fischer

Mathildenbadstraße 51

74206 Bad Wimpfen

Telefon  07063 - 480
Fax        07063 - 6169

E-Mail     info@fahrschulen-fischer.de
Internet  www.fahrschulen-fischer.de

 
     
     
 

Ausbildung in allen
Führerscheinklassen

Darüber hinaus sind wir spezialisiert in

 - Behindertenausbildung

 - Berufskraftfahrer Aus- und Weiterbildung nach BKrFQG
(Grundqualifikation)

- Stapler Aus- und Weiterbildung
- Ladungssicherungsseminare
- Energiesparseminare
- Weiterbildung aktiver Kraftfahrer
Traktorausbildung



 

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Notwendigkeit (Grundqualifikation)

- Wer einen Führerschein der Klasse(n) D1 bis DE nach dem 9.9.2008 erworben hat, benötigt eine Grundqualifikation für gewerbliche Personenbeförderung. 

- Wer einen Führerschein der Klasse(n) C1 bis CE nach dem 9.9.2009 erworben hat, benötigt eine Grundqualifikation für gewerbliche Güterbeförderung.

Neuerwerb (Grundqualifikation)

Eine Grundqualifikation erwirbt man durch eine bestandene Prüfung

- als Berufskraftfahrer/in
(§ 4 Abs. 1 Nr. 2 BKrFQG)

- einer Grundqualifikation
(§ 4 Abs. 1 Nr. 1 BKrFQG)

- einer Beschleunigten Grundqualifikation
(§ 4 Abs. 2 BKrFQG)

Ausbildung/Prüfung (Grundqualifikation)

Berufskraftfahrerinnen und Berufskraftfahrer erhalten die Grundqualifikation durch die Abschlussprüfung nach der Lehrzeit.

Wer eine Grundqualifikation nach § 4 Abs. 1 Nr.1 BKrFQG erwerben möchte, muss bei der zuständigen IHK eine theoretische und praktische Prüfung ablegen (Dauer 240 Minuten Theorie und 210 Minuten Praxis).

Wer eine Beschleunigte Grundqualifikation nach § 4 Abs. 2BKrFQG erwerben möchte, muss einen Lehrgang von 140 Stunden durchlaufen und eine theoretische Prüfung in deutscher Sprache (Dauer 90 Minuten) bei der zuständigen IHK ablegen.

Vorlage von Bescheinigungen über eine Weiterbildung

 
     
 
 
   
Fahrlehrerverband Baden Württemberg
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