Fahrschule Wolfgang Fischer

Mathildenbadstraße 51

74206 Bad Wimpfen

Telefon  07063 - 480
Fax        07063 - 6169

E-Mail     info@fahrschulen-fischer.de
Internet  www.fahrschulen-fischer.de

 
     
     
 

Ausbildung in allen
Führerscheinklassen

Darüber hinaus sind wir spezialisiert in

 - Behindertenausbildung

 - Berufskraftfahrer Aus- und Weiterbildung nach BKrFQG
(Grundqualifikation)

- Stapler Aus- und Weiterbildung
- Ladungssicherungsseminare
- Energiesparseminare
- Weiterbildung aktiver Kraftfahrer
Traktorausbildung



 

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Führerscheinklassen L und T

Klasse L

Mindestalter: 16 Jahre
Vorbesitz anderer Klasse: nicht erforderlich
Gültigkeit: Keine zeitliche Befristung

- Zugmaschinen, die nach ihrer Bauart für die Verwendung für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke bestimmt sind und für solche Zwecke eingesetzt werden, mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 40 km/h, sowie auch mit Anhänger, wenn sie mit nicht mehr als 25 km/h geführt werden.

- Kombinationen aus solchen Zugmaschinen und Anhängern, sofern sie mit einer Geschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h geführt werden, wenn die bbH des ziehenden Fahrzeugs mehr als 25 km/h beträgt, und die Anhänger für eine Höchstgeschwindigkeit von 25 km/h in vorgeschriebener Weise gekennzeichnet sind (§ 58 StVZO);

- Selbstfahrende Arbeitsmaschinen und Flurförderzeuge mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h, auch mit Anhänger.

Vorraussetzungen:
- Lichtbild
- Sehtest
- Kurs über lebensrettende Sofortmaßnahmen
- Nachweis über Tag und Ort der Geburt

Ausbildung:
- Theorie (14 Doppelstunden)

Prüfung:
- Theorieprüfung


Klasse T

Mindestalter: 16 Jahre bis 40 km/h; 18 J. bis 60 km/h
Vorbesitz anderer Klasse: nicht erforderlich
Gültigkeit: Keine zeitliche Befristung
Einschluss: Klasse L, AM 

- Zugmaschinen mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 60 km/h

- Selbstfahrende Arbeitsmaschinen mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 40 km/h, auch mit Anhänger.

Bedingung: Beide Fahrzeugarten müssen nach ihrer Bauart für die Verwendung für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke bestimmt sind und für solche Zwecke eingesetzt werden.

Vorraussetzungen:
- Lichtbild
- Sehtest
- Kurs über lebensrettende Sofortmaßnahmen
- Nachweis über Tag und Ort der Geburt

Ausbildung:
- Theorie und Praxis

Prüfung:
- Theorieprüfung und Praktische Prüfung

 
     
 
 
   
Fahrlehrerverband Baden Württemberg
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